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Bremer Hundegesetz muss auf den Prüfstand


 
Das Bremer Hundegesetz tritt mit Ablauf des Jahres außer Kraft. Nun wird in der Bürgerschaft neu debattiert. Der Senat hat hierzu einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes und einen Gesetzentwurf vorgelegt. An den bisherigen Sonderregelungen für Hunde der so genannten Kampfhundrassen (Am. Staffordshire Terrier, Bullterrier, Staffordshire Bullterrier und Pitbull sowie Kreuzungen aus diesen Rassen) wird weiterhin festgehalten. Auch das kürzlich neu aufgenommene Verbot des Haltens dieser Hunde durch Bremer Neubürger und Gäste soll bestehen bleiben. Damit werden weder Gleichheitsgrundsätze und Tierschutzargumente berücksichtigt, noch richtet man sich nach Erkenntnissen der Wissenschaft. Selbst die Senatseigenen Statistiken lassen keine Rückschlüsse darauf zu, dass so genannte Kampfhunde – schon gar nicht die Tiere von Besuchern und Bremer Neubürgern - bei Beißvorfällen eine besondere Relevanz haben.


Abb. 1 (Quelle: Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes über das Halten von Hunden, Bremer Senat 2009)


Nicht die Abstammung als solche gibt Hinweise auf die von Hunden ausgehenden Gefahren, sondern die Aufzucht und der weitere Umgang mit dem Tier sind für sein späteres Verhalten gegenüber Mensch und Artgenossen maßgeblich. Es ist höchste Zeit, dass sich die Gesetzgeber mit den Argumenten und Vorschlägen von Experten und Tierschützern auseinandersetzen, damit Unfälle mit Hunden vermieden werden können und dem Tierschutz Rechnung getragen wird. So sind bundesweite Regelungen hinsichtlich Zucht und Handel sowie die Einführung einer Kennzeichnungs- und Registrierungspflicht für alle Hunde ein wichtiger Schritt. Unser aller Interesse ist es, dass nur die Hundehalter gemaßregelt werden, die nicht verantwortlich handeln – sei es ihren Mitmenschen als auch ihren Hunden gegenüber.

Hunde wie die freundliche Staffordshire-Hündin Michaela aus dem Lissi Lüdemann-Haus des Deutschen Tierschutzbundes müssen unter der Willkür der Gesetzgeber leiden.

Auch viele Mischlinge so genannter Kampfhundrassen landen im Tierheim und sind aufgrund der Gesetzeslage nur schwer vermittelbar.
 

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