Brut- und Setzzeit: Leinenpflicht für Vierbeiner
Am 15. März beginnt wieder die offizielle Brut- und Setzzeit. Für Hundehalter bedeutet dies, dass ihre Vierbeiner nur an der Leine spazieren gehen dürfen. Doch durch die neuen Hundefreiausläufe, die in Bremen errichtet wurden, können Vierbeiner nun trotzdem ausgiebig toben, mit Artgenossen spielen und ihren Bewegungsdrang ausleben.
Für Hundebesitzer ist die offizielle Brut- und Setzzeit eine schwierige Zeit. Einerseits sind sie durch tierschutzrechtliche Bestimmungen dazu verpflichtet, ihre Tiere täglich frei laufen zu lassen. Andererseits riskieren sie ein Bußgeld, wenn sie der Leinenpflicht nicht nachkommen.
Dabei ist die Leinenpflicht in bestimmten Gebieten durchaus sinnvoll. Selbst wenn ein Hund einen schwachen Jagdtrieb hat, kann in den meisten Fällen nicht garantiert werden, dass ein plötzlich auftauchendes Reh vom Vierbeiner verfolgt wird. Vor allem für trächtige Rehe ist dies hochgefährlich. Auch wenn der Hund das Reh nicht fängt oder verletzt, kann es durch die Jagd eine Fehlgeburt erleiden und sein Rehkitz verlieren. Gleiches gilt natürlich auch für andere Wildtiere.
Auch der Nachwuchs muss geschützt werden, denn die Kleinen können noch nicht fliehen. Das Aufschrecken von brütenden Vögeln ist ebenfalls gefährlich. Wenn diese durch den Hund verscheucht werden, kann es passieren, dass die Eier im Gelege auskühlen oder sogar von anderen Tieren zerstört werden.
"Hunde sind ein fester Bestandteil des städtischen Lebens, an vielen Stellen in Bremen gibt es seit Jahren ein gutes und konfliktfreies Miteinander von freilaufenden Hunden und anderen Freizeitnutzungen. Vorrangiges Ziel sollte es sein, die Nutzung solcher Gebiete auf eine Grundlage zu stellen, die Hundebesitzern ganzjährige Rechtssicherheit bietet, wenn sie ihren Hund von der Leine lassen", so Brigitte Wohner-Mäurer, Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins.
Seit Jahren haben daher Hundebesitzer*innen von der Stadt Bremen gefordert, entsprechende Freilaufflächen zu schaffen. Bislang standen lediglich jeweils eine Fläche in der Vahr und in der Neustadt zur Verfügung. Viel zu wenig für Bremens Hunde. Ende letzten Jahres war es endlich soweit. Im Herbst eröffnete Maike Schäfer, Senatorin für Klimaschutz, Umwelt, Mobilität, Stadtentwicklung und Wohnungsbau die Hundefreilauffläche am Waller Park. Weitere Ausläufe folgten. Mit der Eröffnung der Fläche am Tamra Park in Hemelingen gibt es nun 13 Freilaufflächen für Hunde.
Die Anleinpflicht für Hunde in der freien Landschaft gilt in Bremen ab dem 15. März, in Niedersachsen ab dem 1. April und endet in beiden Ländern am 15. Juli.

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