Neue Hundeverordnung
Bundeslandwirtschaftsministerin Julia Klöckner plant, die Tierschutz-Hundeverordnung anzupassen. Der Entwurf beinhaltet unter anderem konkretere Regeln zu Auslauf und Betreuung der Tiere sowie Verbote der Anbindehaltung und der Ausstellung von Qualzuchten
Der Bremer Tierschutzverein begrüßt zwar die neue Verordnung, wünscht sich aber weitere Vorgaben, die der Gesetzentwurf leider nicht enthält.
Natürlich brauchen Hunde tägliche Bewegung im Freien und Sozialkontakte. Dies sollte für jeden Hundebesitzer ohnehin selbstverständlich sein. Die neue Verordnung sieht vor, dass Besitzer ihren Vierbeinern täglich mindestens zweimal für eine halbe Stunde Auslauf gewähren. Doch Bewegung und Auslauf sollte auch artgerecht sein und der Rasse und dem Alter des Hundes angepasst sein. Daher ist diese pauschalisierte Regelung nicht unbedingt am Wohl des Hundes orientiert.
Um Hunde zu schützen, sollten Besitzer zur Kennzeichnung und Registrierung ihrer Tiere verpflichtet sein und es braucht es eine verpflichtende Sachkunde, die zukünftige Hundehalter vor der Anschaffung eines Hundes nachweisen sollten.
Für Züchter sollen nun strengere Vorgaben gelten, auch was die Unterbringung und Betreuung der Welpen betrifft. Das Verbot der Ausstellung von Qualzuchten reicht nicht, solange der Qualzuchtbegriff im Tierschutzgesetz nicht konkretisiert ist.
Unter diesem Link finden Sie detailliertere Informationen:
Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und der Tierschutztransportverordnung
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