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Tierschützer üben Kritik an Pferderennen

Tierschutz aktiv

Anlässlich der öffentlichen Diskussion um den Galopprennsport in Bremen bekräftigen der Bremer Tierschutzverein und der Deutsche Tierschutzbund gemeinsam ihre Kritik an Pferderennen

"Wenn die Leistung der Tiere und das damit verbundene Geld im Vordergrund stehen, kann der Tierschutz nur hinten runterfallen", sagt Brigitte Wohner-Mäurer. Die Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins betont: "Pferde dürfen nicht als Sportgeräte missbraucht werden." Unterstützung erhält der Bremer Tierschutzverein von seinem Dachverband, dem Deutschen Tierschutzbund: "Wir teilen den langjährigen Protest der Bremer Tierschützer. Die vielseitigen Probleme rund um den Pferderennsport sind mit dem Tierschutzgedanken nicht vereinbar und zum Teil als Verstöße gegen das Tierschutzgesetz zu werten", sagt Präsident Thomas Schröder. An dieser Einschätzung habe auch ein Treffen seines Verbands mit dem Dachverband "Deutscher Galopp" nichts geändert: "Der Austausch war da, aber der Blick auf die Tiere, ihre Bedürfnisse und ihr Wohlergehen ist und bleibt grundverschieden", so Schröder.

Tierschutzprobleme sind vielseitig

Die Rennordnung, auf die Veranstalter gern verweisen, nutzt den Pferdebesitzern und dem Renngeschehen, aber schützt die Pferde nicht angemessen. Das gilt auch für die tiermedizinische Betreuung. Immer wieder kommen Tiere zu Schaden, denn Rennen bergen ein hohes Verletzungsrisiko, das von den Verantwortlichen in Kauf genommen wird. Pferde, die sich ein Bein brechen, müssen meist noch vor Ort getötet werden. Auch die psychischen und physischen Leiden für zu junge Pferde sind nicht zu unterschätzen. Erst mit etwa drei Jahren sind Pferde so weit entwickelt, dass der Mensch in kleinen Schritten beginnen kann, mit ihnen zu arbeiten. Diese Tatsache wird bei Rennpferden ignoriert: In der Regel sind sie zwei Jahre alt und noch voll im Wachstum, wenn sie ihre ersten Rennen laufen. "Wenn die hohe Belastung schon von Zweijährigen gefordert wird, ist das ein Verstoß gegen Paragraf 3 Nr. 1 des Tierschutzgesetzes, wonach es verboten ist, einem Tier - außer in Notfällen - Leistungen abzuverlangen, denen es wegen seines Zustands offensichtlich nicht gewachsen ist", betonte Dr. Maximilian Pick in einem Interview mit DU UND DAS TIER, dem Magazin des Deutschen Tierschutzbundes. Der Fachtierarzt arbeitete 25 Jahre als Rennbahntierarzt.

Peitschenhiebe sollen Pferde zu noch höherer Geschwindigkeit antreiben. Aus Sicht der Tierschützer ist das Antreiben über die freiwillig angebotene Leistung hinaus ebenfalls als Verstoß gegen Paragraf 3 Nr. 1b des Tierschutzgesetzes zu werten.  Zwar ist der Peitscheneinsatz durch die Rennordnung auf fünf Hiebe begrenzt, Gewaltanwendung ist jedoch grundsätzlich abzulehnen und sollte nicht durch Mengenvorgaben legitimiert werden.

Abseits von Rennen und Training ist der Alltag von Rennpferden häufig durch monotone Boxen-Haltung geprägt. Rechtlich verbindliche Haltungsvorgaben gibt es nicht. Hinzu kommt, dass Studien zufolge 90 Prozent der Rennpferde unter Magengeschwüren leiden. Nachgewiesene Ursachen sind die großen Mengen an Kraftfutter, die Rennpferde bekommen, um ihren Energiebedarf zu decken, sowie ein hohes Maß an Stress.

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