Tierfriedhof

Der Bremer Tierfriedhof war viele Jahre lang ein Anliegen der Tierfreunde in Bremen, um von ihrem geliebten Heimtier würdevoll Abschied nehmen zu können.

Für viele Tierhalter ist alleine der Gedanke, dass das Tier, das jahrelang Begleiter, Lebensgefährte und Seelentröster war und stets einen Platz im Herzen behalten wird, als "Sondermüll" entsorgt werden muss, unerträglich.

Vor allem trifft dies diejenigen Tierhalter, die über keinen Garten für die Beerdigung ihres Tieres verfügen oder wegen der gesetzlichen Bestimmungen ihr verstorbenes Haustier nicht auf dem eigenen Grundstück bestatten dürfen.

Mit der Errichtung des Tierfriedhofes hat sich diese Lücke geschlossen. Wunderschön auf einer kleinen Anhöhe – direkt neben unserem Tierheim – gelegen, ist ein kleines Refugium entstanden, auf dem die Haustiere eine würdige Ruhestätte finden. Selbstverständlich werden hier auch alle Tiere, die im Tierheim sterben, beerdigt.

Informationen zur Tierbestattung

Es kann zwischen einem Reihengrab und einem Grab auf dem anonymen Gräberfeld gewählt werden. Das Reihengrab kann selbst bepflanzt und gepflegt werden.

Die Bestattung auf dem anonymen Gräberfeld geschieht unter einer Grasdecke. Hier können keine Ausschmückungen vorgenommen werden. Es besteht aber die Möglichkeit, an einem Gedenkstein Blumen niederzulegen.

Als Bestattungsbehältnis empfehlen wir eine Decke, Laken oder Karton.

Das Tier sollte nach vorheriger Vereinbarung zur Bestattung gebracht werden.

Friedhofsordnung

Der Bremer Tierfriedhof ist eine Einrichtung des Bremer Tierschutzvereins e.V. Er wird von ihm unterhalten und verwaltet.

Nutzung

Hunde, Katzen und kleine Haustiere, wie z.B. Hamster, Kaninchen, Meerschweinchen sowie Vögel, können auf dem Friedhof begraben werden.

Eine Erlaubnis zur Benutzung wird grundsätzlich jeder Person ab 18 Jahren auf Antrag erteilt. Die Pacht und anfallende Gebühren sind im Voraus zu entrichten.

Das Betreten der Rasenflächen und Grabstellen ist nicht gestattet. Den Weisungen des Personals ist Folge zu leisten.

Der Besuch des Tierfriedhofes erfolgt auf eigene Gefahr. Für Diebstähle, Beschädigungen der Grabstelle durch Dritte oder höhere Gewalt kann der Bremer Tierschutzverein e.V. keine Haftung übernehmen.

Grabstelle

Die zugewiesene Grabstelle wird mit einer Ordnungsnummer gekennzeichnet, die nicht verändert werden darf. Pflanzen aller Art dürfen auf der Grabstelle nicht höher als 30 cm sein. Das Anpflanzen von Sträuchern und Bäumen ist nicht gestattet. Es sollen nur schlichte Grabtafeln (liegend), Findlinge o.ä. verwendet werden.

Instandhaltung

Für die Pflege und Instandhaltung der Grabstelle ist der Pächter verantwortlich. Gartengeräte und andere Werkzeuge können nicht zur Verfügung gestellt werden.

Zum Wässern der Pflanzen ist eine Wasserstelle eingerichtet worden.

Öffnungszeiten

Der Tierfriedhof ist täglich in der Zeit vom

01.04. – 30.09. von 10–18 Uhr
01.10. – 31.03. von 10–16 Uhr

geöffnet.

Weitergehende Informationen zur Bestattung und den Kosten erhalten Sie über die Geschäftsstelle Tel. 0421 352214.