Zum Hauptinhalt springen

Bremer Senat lehnt Fortführung der Affenversuche ab

Tierschutz aktiv

Die Senatorin für Gesundheit, Claudia Bernhard, hat gemeinsam mit ihrem Ressort den Antrag auf eine Fortführung der Affenversuche an der Bremer Universität abgelehnt. Der Bremer Tierschutzverein begrüßt die Entscheidung der Gesundheitsbehörde und hofft, dass diese Tierqual an der Bremer Universität nun endlich ein Ende hat.

Seit nunmehr 25 Jahren kämpfen die Tierschützer gegen die grausamen Tierversuche, die an der Bremer Universität an Makaken durchgeführt werden. Viele Bürgerinnen und Bürger haben den Tierschutzverein dabei in all den Jahren mit Bürgeranträgen und Demonstrationen unterstützt.

"Wir sind sehr erleichtert, dass der neue Antrag von Professor Kreiter abgelehnt wurde" so Brigitte Wohner-Mäurer, Vorsitzende des Bremer Tierschutzvereins. "Nach den Änderungen im Tierschutzgesetz war dies auch die einzig richtige Entscheidung."

An der Universität Bremen werden seit 1998 Versuche am Hirn von Affen zum Zweck der Grundlagenforschung durchgeführt. Die Versuche werden seit Beginn von Protesten und einem mittlerweile jahrzehntelangen Rechtsstreit begleitet, an dem auch der Deutsche Tierschutzbund maßgeblich beteiligt war. Die zuständige Genehmigungsbehörde hatte sich bereits mehrfach gegen die Versuche ausgesprochen, das Bundesverwaltungsgericht Leipzig hatte 2014 trotzdem eine Genehmigung erwirkt. Daraufhin war der Deutsche Tierschutzbund aus den beratenden Kommissionen nach § 15 Tierschutzgesetz zurückgetreten, da klar wurde, dass gesetzlich nicht gewährleistet ist, dass Genehmigungsbehörden die Unerlässlichkeit von Tierversuchen eigenständig und umfassend prüfen dürfen und somit auch die Arbeit der § 15 Kommissionen hinfällig ist.

Ob die Tierversuche in der Hansestadt nun tatsächlich ein Ende finden, bleibt abzuwarten. Die Bremer Gesundheitsbehörde hatte die Anträge von Kreiter in den vergangenen Jahren schon mehrmals abgelehnt. Kreiter ging in Berufung und das Verwaltungsgericht stimmte dann letztendlich der Fortführung der Tierqual zu. Ob sich das Verwaltungsgericht auch dieses Mal über ethische Grundsätze und Tierschutz hinweg setzt, bleibt abzuwarten.

Zurück

Weitere News