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Katzen und Singvögel

Meldung

Jedes Jahr im Frühjahr stehen Katzenbesitzer vor dem gleichen Problem. Sollen sie ihren Freigänger-Katzen den Auslauf verwehren, um die Jungvögel zu schützen oder sie weiterhin ins Freie lassen?

Dass Katzen hin und wieder Singvögel oder Mäuse fangen, dürfte jedem Katzenbesitzer, dessen Stubentiger Auslauf genießt, bekannt sein. Dies geschieht nicht aus „Spaß“, sondern entspricht den tierischen Instinkten der Katze. Katzen vermeiden allerdings wie alle Beutegreifer einen hohen Jagdaufwand, d.h. sie jagen vor allem Tierarten, die häufig sind und relativ gut gefangen werden können. Sie erbeuten daher vor allem Mäuse, wie zahlreiche Studien belegen. Das Jagdverhalten von Katzen ist für eine erfolgreiche Vogeljagd dagegen weniger geeignet, nur selten trifft man regelrechte Spezialisten, die eine hohe Erfolgsquote aufweisen. Sofern Vögel erbeutet werden, so trifft es vorwiegend häufige Arten wie Amsel, Rotkehlchen, Meisen, Finken und Sperlinge. Gefährdete Vogelarten sind kaum betroffen. Zum Beutespektrum können darüber hinaus Frösche, Molche, Eidechsen und Blindschleichen sowie natürlich Insekten wie Grashüpfer, Käfer, Libellen und Fliegen.

In den Monaten April bis Juni aber die Katze nicht aus dem Haus zu lassen, ist aus Tierschutzsicht für eine an Freigang gewöhnte Katze nicht zumutbar. Das plötzliche Unterbinden des Freigangs von Katzen ist für die Tiere mit immensen Einschränkungen und Stress verbunden. Viele Katzen reagieren darauf mit Unruhe, Unsauberkeit, Aggressionen bis hin zu depressivem Verhalten und Fressunlust.

Trotzdem gilt es natürlich, die Jungvögel und andere Tierarten zu schützen. Zu den Maßnahmen, die der einzelne Katzenhalter ergreifen kann, gehört vor allem, die Katzen nicht am frühen Morgen ins Freie zu lassen, da dann die Jungvögel besonders aktiv sind. Zudem sollten Vogelnistplätze, Amphibien- und Reptilienstandorte vor Katzen gesichert werden. Biotope können mit Maschendraht (kein Stacheldraht, da Verletzungsgefahr) gesichert werden, für Baumstämme empfehlen sich ca. 50 cm breite Manschetten aus Blech oder Plastik oder stachelige Brombeerranken.

Vogelnistkästen, aber auch Vogeltränke und Futterhäuschen sollten katzensicher angebracht werden. So sollten keine Äste direkt zum Kasten führen und sie sollten mindestens zwei Meter über dem Boden hängen. Günstig ist, Nistkästen direkt an der Hausfassade zu befestigen. Tränke und Futterhäuschen sollten an einer gut einsehbaren, weit von Gebüschen entfernten Stelle anzubringen, so dass Katzen sich nicht unauffällig anpirschen können. Ein naturnah gestalteter Garten mit dichten Büschen, Stauden, Sträuchern und Bäumen kann Vögeln und Kleintieren ermöglichen, in Sicherheit vor Katzen zu leben und sich ausreichend vor ihnen zu verstecken.

Halsbänder mit Glöckchen sollten allerdings keinesfalls eingesetzt werden, da die Verletzungsgefahr viel zu groß ist. Schon bei der Fellpflege kann es vorkommen, dass das Tier mit seiner Pfote unter das Halsband gerät. Beim Spielen oder Klettern können die Tiere in den Halsbändern hängen bleiben, Quetschungen erleiden, sich strangulieren – im schlimmsten Fall mit tödlichem Ausgang.

Es ist davon auszugehen, dass frei lebende Straßenkatzen die „Hauptverursacher“ unter den Katzen sind, da sie sich ihre Nahrung selbst beschaffen müssen. Eine Kastrationspflicht für Katzen mit Freigang sowie Kastrationsaktionen für Straßenkatzen sind hier das richtige Mittel, um die Population der Tiere zu verringern. In Bremen wurde bereits im Jahr 2011 eine Kastrationspflicht für Freigänger-katzen eingeführt.

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